Bevormundung des „freien“ Unternehmertums

15. Juli 2022 Aus Von admin

Die Regelwut der „europäischen Behörden“ hat wieder zugeschlagen!

Ab dem 24.09.2023 dürfen nun erwachsene Handwerker unter anderem keine Betriebsmittel wie Bauschäume, etc. verwenden, die Diisocyanaten in einer Konzentration von mehr als 0,1% enthalten, allerdings nur gewerbliche Anwender, außer sie erwerben die Fachkompetenz zur Verarbeitung nach TRGS 900, die dann alle 5 Jahre erneuert werden muss (…man vergißt ja so schnell).

Link zur Bekanntmachung der HWK-Düsseldorf

Randbemerkung: Glyphosat, welches nachweislich krebserregent ist wird trotz besserem Wissen immer wieder vorläufig zugelassen! Also beim Essen gibt es keinen Gesundheitsschutz, oder wie?! Die Gängelung und Bevormundung des Handwerks wird hier in unserem „besten Deutschland, was es jemals gab“ immer weiter ausgebaut. Wie verhält es sich eigentlich mit dem freien Unternehmertum? Der eigentliche Weg sollte doch so aussehen, dass die Hersteller sicherstellen müssen, dass die auf den Markt gebrachten Baustoffe unbedenklich sind und erst dann kann nach Prüfung der zuständigen Stellen eine Zulassung stattfinden, stattdessen (Beweisumkehr) ist dann der unmündige Unternehmer haftbar! Vielen Dank an die Kammern, Innungen und Verbände, die dies mit tragen.