Droht Hauseigentümern eine „XXL-Bürokratie“?

12. Mai 2022 Aus Von admin

Aufgrund der vor mehr als zwei Jahren beschlossenen Grundsteuerreform, nachdem das „Bundesverfassungsgericht“ dies gefordert hatte, müssen nun ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Zitat: „Für die neue Berechnung brauchen die Finanzämter jetzt Angaben zum Grundstück und zum Gebäude, also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern – aber eben auch Wohnflächen und Bodenrichtwerte. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober – mit wenigen Ausnahmen online über die Steuerplattform Elster.“

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